Zielsteuerung-Gesundheit

Im Interesse der in Österreich lebenden Menschen sind Bund, Länder und Sozialversicherung übereingekommen, ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung einzurichten. Mit der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit soll die Finanzierbarkeit des öffentlichen Gesundheitswesens durch eine nachhaltige Ausgabendämpfung sichergestellt werden.

Die Festlegung der Eckpunkte und Inhalte dieser partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit erfolgte in der zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit. 2017 wurde eine neue 15a-Vereinbarung abgeschlossen. Eine ihrer zentralen Zielsetzungen ist die Entlastung des vollstationären Bereichs in den Akut-Krankenanstalten durch die Verlagerung von Leistungen in den tagesklinischen oder in den ambulanten Bereich. Neben den Spitalsambulanzen sollen vor allem der niedergelassene Bereich und selbstständige Ambulatorien ausgebaut werden.

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