Im Interesse der in Österreich lebenden Menschen sind Bund, Länder und Sozialversicherung übereingekommen, ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung einzurichten. Mit der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit soll die Finanzierbarkeit des öffentlichen Gesundheitswesens durch eine nachhaltige Ausgabendämpfung sichergestellt werden.
Die Festlegung der Eckpunkte und Inhalte dieser partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit erfolgte in der zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit. 2017 wurde eine neue 15a-Vereinbarung abgeschlossen. Eine ihrer zentralen Zielsetzungen ist die Entlastung des vollstationären Bereichs in den Akut-Krankenanstalten durch die Verlagerung von Leistungen in den tagesklinischen oder in den ambulanten Bereich. Neben den Spitalsambulanzen sollen vor allem der niedergelassene Bereich und selbstständige Ambulatorien ausgebaut werden.