Die Bundes-Zielsteuerungskommission (B-ZK) ist ein Organ der Bundesgesundheitsagentur. Der B-ZK kommt in der Umsetzung der Zielsteuerung-Gesundheit (i.e. Gesundheitsreform) auf Bundesebene eine zentrale Rolle zu. Dem Gremium gehören Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung an. Beschlüsse werden einvernehmlich gefasst. Zentrale Aufgabe der B-ZK ist der Beschluss des Bundes-Zielsteuerungsvertrags, sowie beispielsweise die Festlegung des Jahresarbeitsprogramms. Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag wird von Bund, Ländern und dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherung unterschrieben.
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