Bundesgesundheitsagentur [BGA]

Zur regionen- und sektorenübergreifenden Planung, Steuerung und gesamthaften Finanzierung des Gesundheitswesens kamen Bund und Länder überein, eine Bundesgesundheitsagentur (BGA) und – auf Landesebene – Landesgesundheitsfonds einzurichten. Die BGA ist ein öffentlich-rechtlicher Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Organe der BGA sind die Bundesgesundheitskommission (BGK) und die Bundes-Zielsteuerungskommission (B-ZK). Die Geschäftsführung erfolgt durch das für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerium.

 

 

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