Partizipation

Öffentlichkeitsbeteiligung, Einbeziehung. Bedeutet, dass alle betroffenen bzw. interessierten Personen ihre Wünsche oder Anliegen bei der Entwicklung von Plänen, Programmen, Politiken oder Rechtsakten vertreten bzw. vorbringen können. Vgl. Standards für Öffentlichkeitsbeteiligung

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