Alle an einem Strang: Die österreichische Gesundheitsreform geht in die nächste Runde

– Blogpost von Stefan Eichwalder –

Infografik zeigt, dass unterschiedliche Berufsgruppen in regionalen Gesundheitszentren (Teil der Gesundheitsreform 2017-2021) zusammenarbeiten. / © vervievas

Weshalb brauchen wir eine partnerschaftliche Gesundheitsreform?

In Österreich ist – mit einigen Ausnahmen – der Bund für das Sozialversicherungs- und Gesundheitswesen zuständig. Das gilt sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Vollziehung. Eine dieser Ausnahmen ist das Krankenanstaltenwesen. Hier ist der Bund für die grundsätzliche Gesetzgebung zuständig und die Länder sind für die ausführende Gesetzgebung und Vollziehung verantwortlich. Die ambulante (niedergelassene) Versorgung ist wiederum Aufgabe der Sozialversicherung, wobei dem Bund ein Aufsichtsrecht zukommt. Diese Vielfalt an Institutionen und Finanzierungszuständigkeiten im Gesundheitswesen („Fragmentierung“) macht es manchmal schwer, sich zurechtzufinden. Sie bedingt zudem einen hohen Kommunikations- und Koordinationsbedarf bei Versorgungsangeboten. Das spüren vor allem Menschen mit komplexeren oder chronischen Erkrankungen. Sie benötigen oft eine Versorgung, an der verschiedene Sektoren und Berufsgruppen beteiligt sind. Dazu gehören z.B. niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, weitere Gesundheitsberufe, Ambulatorien, Akutkrankenanstalten und Reha-Einrichtungen. Kompliziert kann es für Patientinnen und Patienten auch werden, wenn an der Versorgung Gesundheitseinrichtungen in unterschiedlichen Bundesländern mitwirken.

Der Mensch im Mittelpunkt

Ein klares Ziel der Gesundheitsreform ist es, die bestmögliche Behandlung der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt zu stellen und nicht die Institutionen des Gesundheitssystems. Das österreichische Gesundheitswesen ist in vielen Bereichen international beispielgebend. Es trägt maßgeblich zu der überdurchschnittlich hohen Lebenserwartung der Österreicherinnen und Österreicher bei. Trotzdem besteht aber beispielsweise bei den Strukturen und Prozessen noch Verbesserungspotential und Koordinierungsbedarf. Auch in Sachen Gesundheitsförderung und Prävention ist noch viel zu tun.

Was bedeutet Zielsteuerung Gesundheit?

Um die hauptverantwortlichen Institutionen im Gesundheitswesen in den Reformprozess gut einzubinden, haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung im Rahmen der Gesundheitsreform im Jahr 2012 auf die Einführung einer partnerschaftlichen „Zielsteuerung“ geeinigt. Vor dem Hintergrund der vielfältigen Zuständigkeiten wurde so ein neuer Weg der Zusammenarbeit eingeschlagen. Seitdem werden neue Steuerungsinstrumente in der Gesundheitspolitik einsetzt. Die Grundlage dafür bilden die sogenannten „Zielsteuerungsverträge“. Diese werden zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung jeweils für einen festgesetzten Zeitraum abgeschlossen. Sie beinhalten klar formulierte, gemeinsame Ziele sowie konkrete Maßnahmen. Ein umfangreiches Monitoring überprüft die Umsetzung der Maßnahmen und die Zielerreichung. Dieser neue Weg der Zusammenarbeit entspricht einer modernen und wirksamen Verwaltung. Er ermöglicht „Accountability“ (Rechenschaftspflicht), „Responsibility“ (Verantwortlichkeit) und „Transparency“ (Transparenz).

Zielsteuerung-Gesundheit: zweite Periode

Mit Ende 2016 wurde die erste Periode der „Zielsteuerung-Gesundheit“ erfolgreich abgeschlossen. Ein neuer Zielsteuerungsvertrag für die Jahre 2017 bis 2021 wurde vereinbart. Darin hat man, aufbauend auf die Erfahrungen der ersten Periode, die wesentlichen Schwerpunkte für die Gesundheitspolitik der kommenden fünf Jahre festgelegt. Neben der raschen Umsetzung von regionalen Gesundheitszentren für die Primärversorgung und weiteren Aktivitäten zur Stärkung des ambulanten Bereichs sind dies:

  • die Stärkung der gemeinsamen integrativen Versorgungsplanung, d.h., ein verbessertes Zusammenwirken der unterschiedlichen Versorgungsbereiche,
  • der Ausbau moderner Technologien (z.B. e-Impfpass),
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendgesundheit,
  • zur Sicherung der Qualität sowie
  • zur Stärkung der Gesundheitskompetenz.

Bei allen Arbeiten wird darauf geachtet, die Rahmenbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sowie andere Gesundheitsberufe attraktiver zu gestalten. Damit sichert man die künftige Versorgung.

Darüber hinaus wurde die „Zielsteuerung-Gesundheit“ stärker mit den Maßnahmen der Gesundheitsziele Österreich und insbesondere mit dem Gesundheitsziel „Qualitativ hochstehende und leistbare Gesundheitsversorgung für alle sicherstellen“ verknüpft.

Symbol für den Gesundheitsziele-Bereich: Qualitativ hochstehende und leistbare Gesundheitsversorgung für alle sicherstellen

Ein Beispiel für die neue Zusammenarbeit: Die Stärkung der Primärversorgung in Österreich

Die Vorteile einer stark ausgebauten Primärversorgung für ein Gesundheitssystem sind unbestritten: deutlich geringere Krankenhaushäufigkeit („Hospitalisierungsrate“), eine bessere Gesundheit der Bevölkerung („health outcomes“) und geringere gesundheitliche Ungleichheit („health inequality“). Insgesamt trägt eine stark ausgebaute Primärversorgung damit wesentlich zur gesundheitlichen Chancengerechtigkeit bei. Im internationalen Vergleich ist die Primärversorgung in Österreich jedoch nur schwach ausgebaut.

Bei der Entscheidung über geeignete Maßnahmen in einem Bereich, muss immer mitgedacht werden, welche positiven oder negativen Wirkungen sich daraus für andere Bereiche ergeben. Eine Stärkung des niedergelassenen Bereichs (= Zuständigkeitsbereich der Sozialversicherung) bedeutet beispielsweise, dass man dafür zunächst zusätzliches Geld in die Hand nehmen muss. Langfristig führt dies jedoch zur Entlastung der Krankenhäuser (=Zuständigkeitsbereich der Bundesländer). Aus diesem Grund ist es wesentlich, dass solche Maßnahmen gemeinsam geplant und ihre Umsetzung und Finanzierung gemeinsam abgestimmt werden.

Gemeinsam mehr voranbringen!

Die „Zielsteuerung-Gesundheit“ bietet den Rahmen für diese gemeinsamen Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse. Die Partner Bund, Länder und Sozialversicherung konnten bereits eine Reihe von Vorhaben gemeinsam auf den Weg bringen, so auch die Stärkung der Primärversorgung. Das ist gut für die Versorgung der Bevölkerung und für eine zukunftsorientierte Ausrichtung unseres Gesundheitssystems.

Zur Person:

Mag. Stefan Eichwalder hat in Wien Volkswirtschaft studiert. Vor seiner Tätigkeit im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Gesundheitsökonomie und in der Statistik und Forschungsabteilung einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen tätig. Seine Expertise liegt im Bereich der Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik, die er mit seiner Erfahrung aus der akademischen Tätigkeit kombiniert.